Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Upadacitinib (Neues Anwendungsgebiet: Polyartikuläre juvenile idiopathische Arthritis (pJIA), ≥ 2 Jahre)
Steckbrief
- Wirkstoff: Upadacitinib
- Handelsname: Rinvoq
- Therapeutisches Gebiet: Polyartikuläre juvenile idiopathische Arthritis (Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems)
- Pharmazeutischer Unternehmer: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
- Vorgangsnummer: 2026-10-15-D-1377
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.10.2026
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.01.2027
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 05.02.2027
- Beschlussfassung: Mitte April 2027
- Verfahrensstatus: Verfahren begonnen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Upadacitinib (Rinvoq)
RINVOQ wird angewendet zur Behandlung der aktiven polyartikulären juvenilen idiopathischen Arthritis (pJIA, polyartikulär rheumafaktorpositiv [RF+] oder -negativ [RF-], erweitert oligoartikulär) bei Patienten ab 2 Jahren, die auf ein oder mehrere DMARDs unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
RINVOQ® kann als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat angewendet werden.
Patientenpopulationen der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
- Kinder und Jugendliche ab 2 Jahren mit aktiver polyartikulärer juveniler idiopathischer Arthritis (Rheumafaktor-positive [RF+] oder -negative [RF-] Polyarthritis und erweiterte Oligoarthritis), die auf eines oder mehrere konventionelle DMARDs unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben
Zweckmäßige Vergleichstherapie für Upadacitinib, allein oder in Kombination mit MTX:
Adalimumab oder Etanercept oder Golimumab oder Tocilizumab, jeweils in Kombination mit MTX; gegebenenfalls als Monotherapie unter Berücksichtigung des jeweiligen Zulassungsstatus bei MTX-Unverträglichkeit oder Ungeeignetheit
- Kinder und Jugendliche ab 2 Jahren mit aktiver polyartikulärer juveniler idiopathischer Arthritis (Rheumafaktor-positive [RF+] oder -negative [RF-] Polyarthritis und erweiterte Oligoarthritis), die auf eines oder mehrere biologische DMARDs unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben
Zweckmäßige Vergleichstherapie für Upadacitinib, allein oder in Kombination mit MTX:
Abatacept oder Adalimumab oder Etanercept oder Golimumab oder Tocilizumab, jeweils in Kombination mit MTX; gegebenenfalls als Monotherapie unter Berücksichtigung des jeweiligen Zulassungsstatus bei MTX-Unverträglichkeit oder Ungeeignetheit in Abhängigkeit von der Vortherapie
Stand der Information: August 2026
Die Aussagen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie basieren auf dem zum Beratungszeitpunkt allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und stehen unter dem Vorbehalt, dass sich in Bezug auf die Kriterien nach dem 5. Kapitel § 6 der Verfahrensordnung (VerfO) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf dessen Grundlage der G-BA seine Feststellungen trifft, eine neue Sachlage in einer Weise ergibt, die eine Überprüfung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich macht (5. Kapitel § 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 4 der VerfO des G-BA). Es liegt im Verantwortungsbereich des pharmazeutischen Unternehmers die Aktualität der zweckmäßigen Vergleichstherapie spätestens zur Erstellung eines Dossiers für die Nutzenbewertung zu prüfen. Diesbezüglich kann bei Bedarf eine Beratung nach 5. Kapitel § 7 VerfO des G-BA angefordert werden. Die rechtlich verbindliche Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt erst mit dem Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 SGB V.
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: