Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
    
        Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tofacitinib (Rheumatoide Arthritis)
    
                                            
            
    
        
            
                Steckbrief
                
                    - Wirkstoff: Tofacitinib
 
                    - Handelsname: Xeljanz®
 
                    - Therapeutisches Gebiet: rheumatoide Arthritis (Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems)
 
                    - Pharmazeutischer Unternehmer: Pfizer Pharma GmbH
 
                                        - Vorgangsnummer: 2017-05-01-D-283
                 
             
            
                Fristen
                
                    - Beginn des Verfahrens: 01.05.2017
                     - Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.08.2017
                     - Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.08.2017
                     - Beschlussfassung: 19.10.2017
                     - Befristung des Beschlusses: 01.05.2018
                     - Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
 
                
             
         
                     
         
                                                    
                
        
        
        
        
    
            
                    
                
                
                                    Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
    
        
                 
             
                
                
                                            
    
    Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation fürTofacitinib (Xeljanz®)
XELJANZ ist in Kombination mit Methotrexat (MTX) indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) bei erwachsenen Patienten, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende antirheumatische Arzneimittel unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. XELJANZ kann als Monotherapie gegeben werden, wenn MTX nicht vertragen wird oder wenn eine Behandlung mit MTX ungeeignet ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
    Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
        
        
                 
             
                
                
                                            Die Nutzenbewertung wurde am 01.08.2017 veröffentlicht:
        
        
                 
             
                
                
                                            
            Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.08.2017 abgelaufen.
         
                    Die mündliche Anhörung fand am 12.09.2017 statt.
                            Wortprotokoll(PDF 152,05 kB) zur mündlichen Anhörung.
                        
        
                 
             
                
                
                                    
        Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
        
     
        
                 
              
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
            
     
        
        
    
            
                                
                            
                    Dossier
                                    Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
    
        
                
                                
                            
                    Zweckmäßige Vergleichstherapie
                                            
    
    Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation fürTofacitinib (Xeljanz®)
XELJANZ ist in Kombination mit Methotrexat (MTX) indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) bei erwachsenen Patienten, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende antirheumatische Arzneimittel unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. XELJANZ kann als Monotherapie gegeben werden, wenn MTX nicht vertragen wird oder wenn eine Behandlung mit MTX ungeeignet ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
    Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
        
        
                
                                
                            
                    Nutzenbewertung
                                            Die Nutzenbewertung wurde am 01.08.2017 veröffentlicht:
        
        
                
                                
                            
                    Stellungnahmen
                                            
            Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.08.2017 abgelaufen.
         
                    Die mündliche Anhörung fand am 12.09.2017 statt.
                            Wortprotokoll(PDF 152,05 kB) zur mündlichen Anhörung.
                        
        
                
                                
                            
                                
                            
                    Zugehörige Verfahren
                                    
        Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: