Beschluss
COVID-19-Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Beschlussdatum: 27.03.2020
Inkrafttreten: 27.03.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 08.04.2020 B4
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Corona-Pandemie: G-BA beschließt weitreichende Maßnahmen zur Entlastung von Krankenhäusern und Ärzten sowie zum Schutz vor Infektionsrisiken
- Richtlinien: Mindestmengenregelungen, Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (nicht mehr in Kraft), Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene, Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
- Zuständig: Unterausschuss Qualitätssicherung