Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat. Die Veröffentlichung der Eckdaten auf dieser Seite erfolgt mit Beginn des Bewertungsverfahrens, das in der Verfahrensordnung des G-BA (5. Kapitel, § 8 VerfO) geregelt ist. Das Dossier wird gleichzeitig mit der Nutzenbewertung veröffentlicht. Mit Veröffentlichung der Nutzenbewertung beginnt das Stellungnahmeverfahren, für das eine Frist von drei Wochen zur Abgabe von Stellungnahmen vorgesehen ist. Die Übersicht enthält die für das Verfahren der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V relevanten Unterlagen und zeigt den jeweils aktuellen Bearbeitungsstatus an.
Weitergehende Informationen zu Beratungsanforderungen nach § 35a SGB V
Weitergehende Informationen zu Beratungsanforderungen nach § 35a SGB V sowie den erforderlichen Unterlagen sind hier zusammengestellt: zu den Beratungsanforderungen
Einreichung der Unterlagen
Alle Unterlagen zu den Verfahren der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V können elektronisch über das Portal für Unterlagen nach § 35a SGB V eingereicht werden: https://extern.portal.g-ba.de