Qualitätssicherung

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber den GBA mit zahlreichen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung betraut.

Bei seinen Aufgaben zur Qualitätssicherung wird der GBA von dem fachlich unabhängigen Institut nach § 137a SGB V, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), unterstützt.

Einen Überblick über den Stand der Qualitätssicherung gibt der GBA in einem am 20. Juli 2023 veröffentlichten Bericht. In zehn Kapiteln werden QS-Richtlinien und ihre Wirkung für die Patientenversorgung beschrieben, der aktuelle Umsetzungsstand umrissen und ein Ausblick auf die Weiterentwicklung gegeben.


Vorgaben zur Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern entwickelt der GBA verschiedene Vorgaben, unter anderem zu Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsmanagement und Fortbildungspflichten im Krankenhaus.


Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Der GBA entwickelt Verfahren, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann.


Weitere Bereiche der Qualitätssicherung

Neben den Vorgaben und der Datenerhebung zur Qualitätssicherung regelt der GBA weitere Bereiche, wie zum Beispiel Qualitätsprüfungen oder Heilkundeübertragung.