Qualitätssicherung

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber den G-BA mit zahlreichen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung betraut.

Bei seinen Aufgaben zur Qualitätssicherung wird der G-BA von dem fachlich unabhängigen Institut nach § 137a SGB V, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), unterstützt.

Einen Überblick über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung gibt der G-BA in einem am 20. Juli 2023 veröffentlichten Bericht. In zehn Kapiteln werden QS-Richtlinien und ihre Wirkung für die Patientenversorgung beschrieben, der aktuelle Umsetzungsstand umrissen und ein Ausblick auf die Weiterentwicklung gegeben.


Vorgaben zur Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern entwickelt der G-BA verschiedene Vorgaben, unter anderem zu Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsmanagement und Fortbildungspflichten im Krankenhaus.


Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Der G-BA entwickelt Verfahren, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann.


Weitere Bereiche der Qualitätssicherung

Neben den Vorgaben und der Datenerhebung zur Qualitätssicherung regelt der G-BA weitere Bereiche, wie zum Beispiel Qualitätskontrollen oder Heilkundeübertragung.


Versorgung bei Verdacht auf Erkrankungen wie Long-COVID

Der G-BA hat am 21. Dezember 2023 in einer neuen Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte beschlossen.